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Kosmetikhersteller in Österreich müssen vor allem die EU-Kosmetikverordnung (1223/2009) einhalten. Wichtige Anforderungen sind Sicherheitsbewertung, GMP-Produktion, Kennzeichnung und Registrierung der Produkte. Typische Probleme entstehen durch hohe Bürokratie, Kosten der Sicherheitsprüfung und komplexe Inhaltsstoffregeln.
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Hier wird ehrlich vermittelt, was du darfst und was nicht! Und wo die Abgrenzungen liegen!
Typische rechtliche Probleme für Kosmetikhersteller
1. Komplexe Regulierung
Die EU-Kosmetikverordnung ist sehr detailliert.
Probleme:
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Hohe Dokumentationspflicht
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Viele Inhaltsstoffverbote
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Laufende Änderungen
2. Kosten der Sicherheitsbewertung
Jedes Produkt braucht eine eigene Bewertung.
Kosten können umfassen:
-
Sicherheitsbericht
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Laboranalysen
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Stabilitätstest
3. Kennzeichnungsfehler
Häufige Verstöße:
-
Falsche Inhaltsstoffliste
-
Fehlende Chargennummer
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Falsche Werbeaussagen
4. Onlinehandel und Import
Bei dem Import aus Drittstaaten entstehen zusätzliche Pflichten:
-
Importeur wird zur Responsible Person
-
Vollständige Konformitätsprüfung
-
Zollkontrollen
Viele Produkte aus Drittstaaten erfüllen EU-Regeln nicht.
5. Werbung und Wirkversprechen
Kosmetik darf keine medizinischen Wirkungen versprechen.
Problematisch sind Aussagen wie:
-
„Heilt Akne“
-
„Therapeutische Wirkung“
Dann kann das Produkt als Arzneimittel eingestuft werden.
Letzte Änderung: 16.03.2026