TEH®-Selbst Kräuterprodukte herstellen - Reden wir Klartext - Was sonst nie gesagt wird
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Du überlegst selbst Kräuter-Produkte und Kosmetik herzustellen und zu verkaufen, bist aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen verunsichert?
Starte deine eigene Produktion, aber starte vorbereitet!
Kosmetikhersteller in Österreich müssen vor allem die EU-Kosmetikverordnung (1223/2009) einhalten. Wichtige Anforderungen sind Sicherheitsbewertung, GMP-Produktion, Kennzeichnung und Registrierung der Produkte. Typische Probleme entstehen durch hohe Bürokratie, Kosten der Sicherheitsprüfung und komplexe Inhaltsstoffregeln.
  • Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 9,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 15401016
    Am Wochenende
    Grafik Icon Durchführungart
    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 15401016
    160,00 EUR Kursnummer: 15401016
  • Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 5,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 15401015
    Am Wochenende
    Grafik Icon Durchführungart
    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 15401015
    Durchführungsgarantie
    120,00 EUR Kursnummer: 15401015

TEH®-Selbst Kräuterprodukte herstellen - Reden wir Klartext - Was sonst nie gesagt wird

Ihr Nutzen
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In diesem Seminar erfährst du, welche Probleme auf dich zukommen können und wie du sie vermeidest.

Hier wird ehrlich vermittelt, was du darfst und was nicht! Und wo die Abgrenzungen liegen!
Inhalte

Typische rechtliche Probleme für Kosmetikhersteller

1. Komplexe Regulierung

Die EU-Kosmetikverordnung ist sehr detailliert.

Probleme:

  • Hohe Dokumentationspflicht

  • Viele Inhaltsstoffverbote

  • Laufende Änderungen


2. Kosten der Sicherheitsbewertung

Jedes Produkt braucht eine eigene Bewertung.

Kosten können umfassen:

  • Sicherheitsbericht

  • Laboranalysen

  • Stabilitätstest


3. Kennzeichnungsfehler

Häufige Verstöße:

  • Falsche Inhaltsstoffliste

  • Fehlende Chargennummer

  • Falsche Werbeaussagen


4. Onlinehandel und Import

Bei dem Import aus Drittstaaten entstehen zusätzliche Pflichten:

  • Importeur wird zur Responsible Person

  • Vollständige Konformitätsprüfung

  • Zollkontrollen

Viele Produkte aus Drittstaaten erfüllen EU-Regeln nicht.


5. Werbung und Wirkversprechen

Kosmetik darf keine medizinischen Wirkungen versprechen.

Problematisch sind Aussagen wie:

  • „Heilt Akne“

  • „Therapeutische Wirkung“

Dann kann das Produkt als Arzneimittel eingestuft werden.

Zielgruppe
Alle Interessierten
Seminarleitung
Mag. Claudia Hoidn

Letzte Änderung: 16.03.2026