Ausbildung und Erstprüfung Gas und Wasser nach ÖVGW G O322/W 106
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Holen Sie sich die Qualifikation zum Kunststoffrohrleger. Mit diesem Kurs erhalten Sie die Berechtigung, Kunststoff-Gasrohrleitungen und/oder Kunststoff-Wasserrohrleitungen zu verlegen und zu schweißen.
  • Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 50,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 22610015
    Tagsüber
    Grafik Icon Durchführungart
    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 22610015
    2.180,00 EUR Kursnummer: 22610015

Ausbildung und Erstprüfung Gas und Wasser nach ÖVGW G O322/W 106

Ihr Nutzen
Dieser Vorbereitungskurs und die bestandene Prüfung berechtigen Sie zum Verlegen und Schweißen von Kunststoff-Gas- und Kunststoffwasserrohrleitungen (nach ÖVGW G O322/W 106).


Inhalte
  • Grundlagen Gas und Wasser (Werkstoffe, Arbeitssicherheit)
  • spezielle Grundlagen Gas und Wasser (Medium, Prüfungen, Verlegetechniken)
  • Übung/Produktvorstellung: Heizelement-Stumpfschweißung (HS), Wendelschweißung (HW), Steck- und Klemmverbindungen (SK)

Zielgruppe
Personen, die die Kunstoffrohrlegerprüfung nach ÖVGW-Richtlinie G O322/W 106 ablegen möchten.

Voraussetzungen
Voraussetzungen für Kunststoffrohrleger – Wasser
Damit Sie die Erstprüfung absolvieren können, muss eine dieser drei Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Abgeschlossene Ausbildung als Wasserinstallateur, einschlägige berufsbildende höhere Schule, einschlägige Fachhochschule oder Universitätsabschluss (keine Praxis notwendig)
  • Sonstige abgeschlossene Berufsausbildung + ein Jahr Praxisnachweis in der Rohrverlegung
  • Ohne Berufsausbildung: Fünf Jahre Praxisnachweis in der Rohrverlegung

Voraussetzungen für Kunststoffrohrleger – Gas
Damit Sie die Erstprüfung absolvieren können, muss eine dieser drei Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Erfolgreich abgelegte Reifeprüfung an einer höheren technischen Lehranstalt oder Abschluss eines technischen Studiums an einer Fachhochschule oder Universität + ein Jahr Praxisnachweis in der Rohrverlegung
  • Befähigungsnachweis (z. B. Meister, Werkmeister) oder Lehrabschluss in einem technischen Beruf bzw. Abschluss einer technischen Fachschule + ein Jahr Praxisnachweis in der Rohrverlegung
  • Ohne Berufsausbildung: Fünf Jahre Praxisnachweis in der Rohrverlegung

Wichtig: In beiden Bereichen darf die Praxiszeit maximal zehn Jahre zurückliegen.

Seminarleitung
Herr Alexander Reinisch

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Letzte Änderung: 24.07.2025