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Ausbildung und Erstprüfung Gas und Wasser nach ÖVGW G O322/W 106
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Holen Sie sich die Qualifikation zum Kunststoffrohrleger. Mit diesem Kurs erhalten Sie die Berechtigung, Kunststoff-Gasrohrleitungen und/oder Kunststoff-Wasserrohrleitungen zu verlegen und zu schweißen.

ZEIT 50 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 22610014
2.080,00 EUR Kursnummer: 22610014
ZEIT 50 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 22610023
Durchführungsgarantie
1.940,00 EUR Kursnummer: 22610023

Ausbildung und Erstprüfung Gas und Wasser nach ÖVGW G O322/W 106

Ihr Nutzen

Dieser Vorbereitungskurs und die bestandene Prüfung berechtigen Sie zum Verlegen und Schweißen von Kunststoff-Gas- und Kunststoffwasserrohrleitungen (nach ÖVGW G O322/W 106).


Inhalte

  • Grundlagen Gas und Wasser (Werkstoffe, Arbeitssicherheit)
  • spezielle Grundlagen Gas und Wasser (Medium, Prüfungen, Verlegetechniken)
  • Übung/Produktvorstellung: Heizelement-Stumpfschweißung (HS), Wendelschweißung (HW), Steck- und Klemmverbindungen (SK)

Zielgruppe

Personen, die die Kunstoffrohrlegerprüfung nach ÖVGW-Richtlinie G O322/W 106 ablegen möchten.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für Kunststoffrohrleger – Wasser
Damit Sie die Erstprüfung absolvieren können, muss eine dieser drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Abgeschlossene Ausbildung als Wasserinstallateur, einschlägige berufsbildende höhere Schule, einschlägige Fachhochschule oder Universitätsabschluss (keine Praxis notwendig)
  • Sonstige abgeschlossene Berufsausbildung + ein Jahr Praxisnachweis in der Rohrverlegung
  • Ohne Berufsausbildung: Fünf Jahre Praxisnachweis in der Rohrverlegung

Voraussetzungen für Kunststoffrohrleger – Gas
Damit Sie die Erstprüfung absolvieren können, muss eine dieser drei Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Erfolgreich abgelegte Reifeprüfung an einer höheren technischen Lehranstalt oder Abschluss eines technischen Studiums an einer Fachhochschule oder Universität + ein Jahr Praxisnachweis in der Rohrverlegung
  • Befähigungsnachweis (z. B. Meister, Werkmeister) oder Lehrabschluss in einem technischen Beruf bzw. Abschluss einer technischen Fachschule + ein Jahr Praxisnachweis in der Rohrverlegung
  • Ohne Berufsausbildung: Fünf Jahre Praxisnachweis in der Rohrverlegung

Wichtig: In beiden Bereichen darf die Praxiszeit maximal zehn Jahre zurückliegen.

Seminarleitung

Herr Alexander Reinisch

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Letzte Änderung: 21.07.2022