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Nach Absolvierung dieses Kurses sind die gesetzlichen Voraussetzungen für weitere drei Jahre zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung bis 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht gegeben.
Weiterbildungskurs bis 3,5 Tonnen für geeignete Personen zur Durchführung der Begutachtung gemäß § 57 a KFG über Neuerungen auf rechtlichem und technischem Gebiet.
Ziel
Nach Absolvierung dieses Kurses sind die gesetzlichen Voraussetzungen für weitere drei Jahre zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung bis 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht vermittelt und gegeben.
Alle Personen, welche bereits die Grundschulung zur Durchführung der periodischen Begutachtung nach § 57 a bis 3,5 t besitzen.
100% der Veranstaltung müssen besucht werden. Der Toleranzzeitraum beläuft sich auf ein Monat vor sowie auf vier Monate nach dem Stichtag der letzten Weiterbildung.
Letzte Änderung: 29.11.2023
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