Hier handelt es sich um ein dekoratives Bildelement.
Kfz § 57a KFG Periodische Weiterbildung bis 3,5 t
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    ORT Online
    Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 8,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 23657016
    Abends
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    LERNMETHODE Trainer:in
    Grafik Icon Teilnahme
    ONLINE-TEILNAHME MIT Computer, Tablet oder Smartphone
    Kursnummer: 23657016
    Durchführungsgarantie
    320,00 EUR Kursnummer: 23657016
  • Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 8,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 23657026
    Tagsüber
    Grafik Icon Durchführungart
    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 23657026
    Durchführungsgarantie
    320,00 EUR Kursnummer: 23657026
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    ZEIT 8,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 23657036
    Tagsüber
    Grafik Icon Durchführungart
    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 23657036
    320,00 EUR Kursnummer: 23657036
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    ZEIT 8,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 23657046
    Tagsüber
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    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 23657046
    320,00 EUR Kursnummer: 23657046
  • Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 8,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 23657056
    Tagsüber
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    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 23657056
    320,00 EUR Kursnummer: 23657056

Kfz § 57a KFG Periodische Weiterbildung bis 3,5 t

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Ihr Nutzen
  2. Inhalte
  3. Zielgruppe
  4. Hinweis
Ihr Nutzen

Nach Absolvierung dieses Kurses sind die gesetzlichen Voraussetzungen für weitere drei Jahre zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung bis 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht gegeben.

Inhalte

Weiterbildungskurs bis 3,5 Tonnen für geeignete Personen zur Durchführung der Begutachtung gemäß § 57 a KFG über Neuerungen auf rechtlichem und technischem Gebiet.

Ziel

Nach Absolvierung dieses Kurses sind die gesetzlichen Voraussetzungen für weitere drei Jahre zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung bis 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht vermittelt und gegeben.

Zielgruppe

Alle Personen, welche bereits die Grundschulung zur Durchführung der periodischen Begutachtung nach § 57 a bis 3,5 t besitzen.

Hinweis

100% der Veranstaltung müssen besucht werden. Der Toleranzzeitraum beläuft sich auf ein Monat vor sowie auf vier Monate nach dem Stichtag der letzten Weiterbildung.

Letzte Änderung: 19.08.2026