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Als Großbadeanlage werden Badeanlagen mit einer Beckengröße, deren Wasseroberfläche über 130 qm beträgt, definiert.
Badewart für Großbadeanlagen mit Saunawart - ÖNORM S1150
Inhalte
Der Badewart für Bäder mit Großbadeanlagen ist für
- die Badeaufsicht und
- die Betriebsführung der Badeanlage mit Beckenbädern und Großbecken und
- einer eventuell angeschlossenen Sauna unter Berücksichtigung der technischen, ökonomischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig.
- die Badeaufsicht und
- die Betriebsführung der Badeanlage mit Beckenbädern und Großbecken und
- einer eventuell angeschlossenen Sauna unter Berücksichtigung der technischen, ökonomischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig.
Hinweis
Die Prüfungsgebühr von EUR 60,- ist im Kurspreis inkludiert.
Seminarleitung
Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landesregierung und
DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann
DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann
Letzte Änderung: 02.02.2026