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Bildungsscheck des Landes Salzburg
Förderungsrichtlinie 2025
Gültig: 1.1.-31.12.2025
Was wird gefördert?
Es werden ausschließlich berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden oder Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.
Förderbar sind ausschließlich Kurskosten für die berufliche Weiterbildung.
Welche Voraussetzungen/Bedingungen sind zu erfüllen?
- Nach der Umschulung müssen Sie innerhalb von 12 Monaten in Ihrem neuen Beruf arbeiten und dies nachweisen. Kurse für ein zweites Standbein werden nicht gefördert.
- Sie müssen mindestens 75 % Anwesenheit zu den Kurszeiten oder eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung nachweisen.
- Onlinekurse werden nur gefördert, wenn Sie mindestens 30 % des Kurses vor Ort in der Bildungseinrichtung teilnehmen. Kurse, die komplett online sind, werden nur gefördert, wenn Sie am Ende eine Prüfung mit persönlicher Anwesenheit unter Aufsicht in einer Bildungseinrichtung machen. Die Bildungseinrichtung muss bestätigen, dass die Prüfung so stattgefunden hat.
Wie hoch sind die Förderbeiträge?
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Dabei gelten folgende Förderobergrenzen in Euro:50 % der Kurskosten, max. | 1100,00 |
Personen über 50 Jahre zum Zeitpunkt des Kursbeginns: 50 % der Kurskosten max. | 1400,00 |
Personen über 18 zum Zeitpunkt des Kursbeginns mit der Pflichtschule als höchstem Abschluss, 90 % der Kurskosten, max. | 2200,00 |
Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister oder Befähigungsprüfung (gem. Gewerbeordnung) und Unternehmerprüfung: 50 % der Kurskosten, max. | 2200,00 |
Vorbereitungskurse zur Ablegung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung: 50 % der Kurskosten, max. | 2200,00 |
Ausbildungen in Pflegebrufen (auch Heimhilfe) und medizinischen Assistenzberufen: 50 % der Kurskosten, max. | 2200,00 |
Fachkräfteausbildungen im Bereich digitale Berufe/Kompetenz mit mind. 200 Stunden Kursdauer: 50 % der Kurskosten, max. | 2200,00 |
Für andere Kurse im IT-Bereich (z.B. Mediendesign, Grafikdesign und Fotografie) liegt die Förderobergrenze bei max. | 1100,00 |
Wie kann das Förderansuchen gestellt werden?
Das Förderungsansuchen muss spätestens drei Monate nach Beginn des Kurses gestellt werden. Das Ansuchen ist auf elektronischem Weg über die Website von Land Salzburg einzubringen.
Zum Online-Förderantrag
Häufige Fragen zum Bildungsscheck
Das Land Salzburg hat die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Bildungsscheck für Sie zusammengefasst.
FAQ Bildungsscheck
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sobald das jährlich verfügbare Budget ausgeschöpft ist, können keine Förderungen mehr ausbezahlt werden.
Stand: Dezember 2024. Alle Angaben ohne Gewähr.