Hintergrundgrafik
Filter setzen closed icon
Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson
468

Einer jener Bereiche, die im Zuge des neuen EU-Rechts auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes eine Neudefinition erfahren haben, betrifft Aufgaben und Stellenwert der Sicherheitsvertrauensperson im Unternehmen.

Sicherheitsvertrauenspersonen sind zu bestellen, wenn in einem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. In Betrieben mit 11 bis 50 Arbeitnehmern ist zumindest eine Sicherheitsvertrauensperson zu bestellen.

Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 24,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 21086054
Durchführungsgarantie
410,00 EUR Kursnummer: 21086054
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 24,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 21086064
410,00 EUR Kursnummer: 21086064
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 24,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 21086074
410,00 EUR Kursnummer: 21086074
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 24,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 21086084
410,00 EUR Kursnummer: 21086084
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 24,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 21086094
410,00 EUR Kursnummer: 21086094
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 24,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 21086044
Durchführungsgarantie
410,00 EUR Kursnummer: 21086044
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 24,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 21086034
Durchführungsgarantie
410,00 EUR Kursnummer: 21086034
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 24,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 21086024
Durchführungsgarantie
410,00 EUR Kursnummer: 21086024
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 24,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 21086014
Durchführungsgarantie
410,00 EUR Kursnummer: 21086014

Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Ihr Nutzen
  2. Inhalte
  3. Zielgruppe
  4. Hinweis
Ihr Nutzen

Sicherheitsvertrauenspersonen sind Arbeitnehmer:innen, die eine, in der Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO) geregelte, mindestens 24stündige Arbeitsschutz-Ausbildung, erhalten müssen.
Dieser Kurs erfüllt die Anforderung der Verordnung über Sicherheitsfachkräfte.

Die Teilnehmer sind nach Abschluss dieser Ausbildung in der Lage, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Belegschaftsorgane in Blickrichtung Arbeitssicherheit zu informieren und zu beraten. In Fallbeispielen lernen Sie anhand praktischer Beispiele die direkte Umsetzung.

Inhalte

  • Rechtsgrundlagen
  • Aufgaben und Verantwortung der SVP
  • Arbeitsstoffe / technische Kennwerte
  • Schutzmaßnahme / Grenzwerte
  • Arbeitsunfälle / Folgen
  • Lärm / Lärmschutz
  • Sturz- und Fallunfälle
  • Staub- und Elektroschutz
  • Überwachungspflichtige Anlagen
  • Arbeitsmedizin
  • Bildschirmarbeit
  • Maschinensicherheit
  • CE-Kennzeichnung
  • Schutzausrüstungen
  • Berufskrankheiten

Zielgruppe

Mitarbeiter, die vom Unternehmen für die Ausübung der Funktion als Sicherheitsvertrauensperson vorgesehen sind.


Hinweis

ACHTUNG: 100% Anwesenheitspflicht, damit am letzten Kurstag die Bescheinigung über die Absolvierung der Ausbildung überreicht werden kann!


Zur SVP dürfen nur Personen bestellt werden, welche für ihre Aufgaben die notwendigen fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
Diese werden durch den erfolgreichen Besuch des Seminars erfüllt.
Lehrlinge dürfen NICHT zur Sicherheitsvertrauensperson bestellt werden!

FRIST für die Bestellung:

Die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen hat binnen acht Wochen nach Ablauf der vorangegangenen Funktionsperiode (vier Jahre) zu erfolgen.

Hier erfahren Sie mehr zur Bestellung einer Sicherheitsvertrauensperson und den gesetzlichen Rahmenbedingungen im ASchG:
Arbeitsinspektion Österreich

Letzte Änderung: 05.11.2024