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Einer jener Bereiche, die im Zuge des neuen EU-Rechts auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes eine Neudefinition erfahren haben, betrifft Aufgaben und Stellenwert der Sicherheitsvertrauensperson im Unternehmen.
Sicherheitsvertrauenspersonen sind zu bestellen, wenn in einem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. In Betrieben mit 11 bis 50 Arbeitnehmern ist zumindest eine Sicherheitsvertrauensperson zu bestellen.
Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson
Sicherheitsvertrauenspersonen sind Arbeitnehmer:innen, die eine, in der Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO) geregelte, mindestens 24stündige Arbeitsschutz-Ausbildung, erhalten müssen.
Dieser Kurs erfüllt die Anforderung der Verordnung über Sicherheitsfachkräfte.
Die Teilnehmer sind nach Abschluss dieser Ausbildung in der Lage, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Belegschaftsorgane in Blickrichtung Arbeitssicherheit zu informieren und zu beraten. In Fallbeispielen lernen Sie anhand praktischer Beispiele die direkte Umsetzung.
- Rechtsgrundlagen
- Aufgaben und Verantwortung der SVP
- Arbeitsstoffe / technische Kennwerte
- Schutzmaßnahme / Grenzwerte
- Arbeitsunfälle / Folgen
- Lärm / Lärmschutz
- Sturz- und Fallunfälle
- Staub- und Elektroschutz
- Überwachungspflichtige Anlagen
- Arbeitsmedizin
- Bildschirmarbeit
- Maschinensicherheit
- CE-Kennzeichnung
- Schutzausrüstungen
- Berufskrankheiten
Mitarbeiter, die vom Unternehmen für die Ausübung der Funktion als Sicherheitsvertrauensperson vorgesehen sind.
ACHTUNG: 100% Anwesenheitspflicht, damit am letzten Kurstag die Bescheinigung über die Absolvierung der Ausbildung überreicht werden kann!
Zur SVP dürfen nur Personen bestellt werden, welche für ihre Aufgaben die notwendigen fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
Diese werden durch den erfolgreichen Besuch des Seminars erfüllt.
Lehrlinge dürfen NICHT zur Sicherheitsvertrauensperson bestellt werden!
FRIST für die Bestellung:
Die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen hat binnen acht Wochen nach Ablauf der vorangegangenen Funktionsperiode (vier Jahre) zu erfolgen.
Hier erfahren Sie mehr zur Bestellung einer Sicherheitsvertrauensperson und den gesetzlichen Rahmenbedingungen im ASchG:
Arbeitsinspektion Österreich
Letzte Änderung: 05.11.2024