Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften als Voraussetzung für den Gewerbezugang
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Für Sie als Absolvent der TU, der HTL sowie der Werkmeisterschule der Studien- bzw. Fachrichtung Elektrotechnik ist dieser Lehrgang die Voraussetzung für den Erwerb des Befähigungsnachweises für das Gewerbe der Elektrotechnik.
Ihr ausgewählter Termin
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    ZEIT 45,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 73002015
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    LERNMETHODE Trainer:in

    inkl. Prüfungsgebühr
    Kursnummer: 73002015
    1.130,00 EUR
    inkl. Prüfungsgebühr
    Kursnummer: 73002015
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    ZEIT 45,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 73002014
    Tagsüber
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    LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform

    inkl. Prüfungsgebühr
    Kursnummer: 73002014
    Durchführungsgarantie
    1.080,00 EUR
    inkl. Prüfungsgebühr
    Kursnummer: 73002014

Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften als Voraussetzung für den Gewerbezugang

Ihr Nutzen
Ablegen der schriftlichen Prüfung über elektrotechnische Sicherheitsvorschriften als Teilvoraussetzung zur Erlangung des Befähigungsnachweises für das Gewerbe der Elektrotechniker (BGBl. 972/94).
Inhalte
Wirkungen des elektrischen Stroms auf den Menschen, Erste Hilfe bei Elektrounfällen - Stromausbreitung im Erdreich, Spannungstrichter, Erder, Schrittspannung - Fehlerspannung und Berührungsspannung, Potentialausgleich - Messung und Prüfung von Erdern - Leitungsschutz, Schmelzsicherungen, Leitungsschutzschalter - Elektrotechnikgesetz, ÖVE-Vorschriften, nationale und internationale elektrotechnische Sicherheitsvorschriften, Vorschriften über die Normalisierung und Typisierung (SNT-Vorschriften), Normen, Vorschriften über Unfallverhütung und Arbeitsschutz - elektronisches Prüfwesen - Errichtungsvorschriften für Niederspannungsanlagen (ausgenommen Schutzmaßnahmen) - Errichtungsvorschriften für Hochspannungsanlagen - Errichtungsvorschriften für Blitzschutzanlagen - Schutzmaßnahmen in den Niederspannungsanlagen (Schutzkleinspannung, Schutztrennung, Schutzisolierung, Schutzerdung, Nullung, Schutzleitungssystem, FI-Schutzschaltung, Prüfung der Schutzmaßnahmen, Reparatur von Geräten) - Praktische Übungen (Erdungsmessung, Bestimmung des spezifischen Erdungswiderstandes, Schleifenwiderstandsmessungen, Prüfung der FI-Schutzschaltung, Prüfung des Potentialausgleiches, Isolationswiderstandsmessungen)
Zielgruppe
Für Absolventen der Werkmeisterschule, HTL oder (Fach-) Hochschule, die den Zugang zum Gewerbe der Elektrotechnik anstreben. Ausbildung gemäß Elektrotechnikzugangs-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben. Anlage 1 der Elektrotechnikzugangsverordnung, BGBL. 2/41 aus 2003.

Personen, die die Befähigungsprüfung für das Gewerbe der Elektrotechnik ablegen möchten oder abgelegt haben und den Meisterkurs Elektrotechnik im WIFI Salzburg besucht haben, benötigen diesen Kurs nicht.
Hinweis
Sie erhalten die aktuelle TAEV mit den Ausführungsbestimmungen.
Firmen-Intern-Training – Individuelle Schulungen für Firmen und Unternehmen
Sie können diese Schulung auch als maßgeschneidertes Firmen-Intern-Training (FIT) buchen. Mit FIT erhalten Sie speziell auf Ihr Unternehmen abgestimmte praxisorientierte Aus- und Weiterbildungsprogramme. Sie können Themenschwerpunkte, Inhalte, Zeitpunkt und Ort des Trainings selbst definieren. Somit sparen Sie Zeit, Ressourcen und haben die Chance auf optimalen Bildungserfolg.

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Kontaktieren Sie Barbara Strobl für mehr Informationen zu Trainings, Coachings oder Workshops.
Förderungsmöglichkeiten
  • Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (mit festgelegten Höchstbeträgen). Mehr dazu
  • Förderung von Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt wird zu 100 % vom Bund übernommen. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg mit 50 %, max. 2.200 Euro gefördert. Mehr dazu
  • Arbeitsmarktservice Salzburg: Das AMS bietet verschiedene Förderungen wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld an. Mehr dazu
  • Steuerliche Vorteile: Kurskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
  • Bildungskredit: Spezielle Bildungskredite decken Aus- und Weiterbildungskosten ab. Informationen gibt es bei Ihrer Bank.
  • Zinsfreie Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate kann er ohne zusätzliche Kosten in Raten bezahlt werden. Informieren Sie sich bei unserem Kundenservice.
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Letzte Änderung: 15.05.2025