Ihre Vorteile im Überblick
Mit einer Registrierung bei myWIFI können Sie Ihre Kontaktdaten und Ihr Profil ändern und jederzeit einen Überblick über Ihre WIFI-Kurse und Prüfungsergebnisse abrufen.
LOGIN / REGISTRIERUNG
Neuerungen zur OVE E8101
Neuerungen zur OVE E8101
Informieren Sie sich und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse über die Grundsätze der OVE E 8101- hinsichtlich der Änderungen, die seit Erscheinungsdatum veröffentlicht wurden.
In diesen Seminar erhalten sie einen Überblick über die Berichtigung AC1 sowie über die ergänzenden Abschnitte welche die OVE E8101 erweitern.
Änderungen der Begriffsbestimmungen, Änderung der technischen Normanforderungen, Erörterung des Spannungsabfalls, Anforderungen für die Auswahl und Installation von elektrischen Betriebsmitteln.
Inhalte zu Räumen besonderer Art wie: Aufstellung von Anschließen von Verteilern, Anforderungen in Garagen, Anforderungen bei Rolltreppen und Aufzugsanlagen.
- Übersichtsaufbau der OVE E 8101
- Allgemeine Änderungen von Grundsätzen und Bestimmungen
- Gesetzliche Anwendungsvorgaben
- Aktuelle Änderungen und Unterschiede die seit Erscheinung veröffentlicht wurden
- Personen, die im Bereich der Elektrotechnik (Planung, Ausführung, Betrieb, Wartung u. Instandhaltung) tätig sind
- Betriebsinhaber:innen
- Geschäftsführung
- Ziviltechnik
- Elektrotechniker:innen
- Montagepersonal
- Servicetechniker:innen
Klingt interessant?
Kontaktieren Sie Barbara Strobl für mehr Informationen zu Trainings, Coachings oder Workshops.
- Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (mit festgelegten Höchstbeträgen). Mehr dazu
- Förderung von Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt wird zu 100 % vom Bund übernommen. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg mit 50 %, max. 2.200 Euro gefördert. Mehr dazu
- Arbeitsmarktservice Salzburg: Das AMS bietet verschiedene Förderungen wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld an. Mehr dazu
- Steuerliche Vorteile: Kurskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
- Bildungskredit: Spezielle Bildungskredite decken Aus- und Weiterbildungskosten ab. Informationen gibt es bei Ihrer Bank.
- Zinsfreie Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate kann er ohne zusätzliche Kosten in Raten bezahlt werden. Informieren Sie sich bei unserem Kundenservice.
Letzte Änderung: 01.08.2024