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Sie sind das Gesicht des Restaurants. Als charmanter Gastgeber sorgen Sie in erster Linie für glückliche Gäste, den reibungslosen Ablauf des Service und die Mitarbeiterführung. Vor allem in der gehobenen Gastronomie sind für diese Stelle eine fundierte Ausbildung sowie mehrere Jahre Erfahrung eine absolute Grundvoraussetzung.
Der Restaurantmeister hat in einem gastronomischen Betrieb die gesamte Verantwortung für die Leitung des Restaurants und die komplette Organisation eines Restaurantbetriebes.
Ein qualifizierter, exzellent ausgebildeter Meister kann in einem Betrieb hohe Positionen mit Verantwortung sowie der Leitung und Führung von Mitarbeitern übernehmen.
Betriebswirtschaftliche Kompetenz
- Betriebsführung
- Kalkulation und wirtschaftliches Rechnen
- Buchhahltung, Kennzahlen & Steuern
- Arbeitsrecht
Fachliche Kompetenz
- Gästebetreuung und -beratung
- Planung und Organisation
- Personalführung und Teammanagement
- Produktpflege und -beschaffung
- Qualitätsmanagement
- Menü- und Getränkekarten
- Meisterliches Service
- Tafeldekoration
- MICE Services
Soziale Kompetenz
- Kommunikation
- Visualisierung und Präsentation
- Inszenierung
- Sozilogie in der Gastronomie
Ausgebildete Restaurantfachkräfte sowie praxiserfahrene angelernte Restaurantmitarbeiter mit mind. 6 Jahren Vollzeitnachweis.
- Lehrabschlussprüfungszeugnis aus dem Lehrberuf Restaurantfachmann/frau oder aus der Doppellehre Restaurantfachmann/frau und Koch/Köchin oder ein Abschlusszeugnis einer Berufsbildenden Mittleren/Höheren Schule, durch die die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Restaurantfachmann/frau ersetzt wird.
- Nachweis über 6 Jahre fachlich einschlägige Berufspraxis (einschließlich Lehrzeit) als Restaurantfachmann/frau durch entsprechende Dienstzeugnisse
- Nachweis über die Ablegung der Ausbilderprüfung
- Teilnahme am Vorbereitungskurs, Mindestanwesenheit 75 %
- Nachweis über den Erlag des Prüfungsbeitrags
- Können Kandidaten keinen Lehrabschluss als Restaurantfachmann/frau vorweisen, sind 6 Jahre Berufspraxis im Restaurant durch berufliche Bestätigungen oder Dienstzeugnisse nachzuweisen.
- Weiters benötigen wir auch in diesem Fall ein Zeugnis über die Ausbilderprüfung, die Teilnahme am Kurs (75 %) und den Zahlungsnachweis (Prüfungsgebühr).
Im fachpraktischen Ausbildungsteil bitten wir Sie Ihre Arbeitskleidung zu tragen.
Die Abschlussprüfung:
Der Lehrgang wird mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Diplomprüfung abgeschlossen.
Erich Mortsch und Christopher Angerer, Bad Hofgastein
- Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (wobei Höchstbeträge festgelegt sind). Mehr Infos und Online-Förderantrag finden Sie in den Förderungsrichtlinien für den Bildungsscheck.
- Förderung für Meister- und Befähigungsprüfungen: Zuschuss für Prüfungsgebühr (bis zu 100 %) und für Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung (bis 50 % , max. 2.000 Euro)
- Steuervorteile: Kurskosten können bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Infos gibt es beim Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater.
- Bildungskredit: Spezielle Bildungsdarlehen decken Kosten für Aus- und Weiterbildungen. Infos erhalten Sie bei Ihrer Bank.
- Zinsenlose Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate, kann in Raten ohne Mehrkosten gezahlt werden. Infos beim WIFI Kundenservice unter 0662 8888-411.
- Arbeitsmarktservice Salzburg: Es gibt verschiedene Leistungen durch das AMS Salzburg, wie Aus- und Weiterbildungsbeihilfen, Weiterbildungsentgelt oder Bildungsteilzeit. Infos unter T +43 50 904540.
Letzte Änderung: 07.09.2023