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Sie möchten ein Gastgewerbe eröffnen oder übernehmen?
Wir empfehlen folgende Vorgehensweise:
1. Nehmen Sie Kontakt mit dem Gewerbeamt Ihrer örtlichen Bezirksverwaltungsbehörde auf, um zu klären, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
2. Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsservice der Wirtschaftskammer zur Abklärung notwendiger Prüfungen/Nachweise.
3. Wählen Sie ihren Vorbereitungskurs aus unserem WIFI-Programm.
		
		Wir empfehlen folgende Vorgehensweise:
1. Nehmen Sie Kontakt mit dem Gewerbeamt Ihrer örtlichen Bezirksverwaltungsbehörde auf, um zu klären, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
2. Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsservice der Wirtschaftskammer zur Abklärung notwendiger Prüfungen/Nachweise.
3. Wählen Sie ihren Vorbereitungskurs aus unserem WIFI-Programm.
Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung für das Gastgewerbe
			
				Inhalte
			
								
		
						     Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung:
Durch die Anerkennung des schriftlichen Prüfungsteils kann man, wenn man das möchte, einen Teilbesuch im Rahmen des Vorbereitungskurses erwirken.
 
						
- Finanzbuchhaltung
 - Kostenrechnung, Kalkulation und Controlling
 - Marketing und Management
 - Organisation
 
- Lebensmittelkunde (einschließlich Grundzüge der Ernährungslehre)
 - Küchen- und Lebensmittelkunde
 - Servier- und Getränkekunde
 - Logiskunde
 - Gewerberechtliche Vorschriften
 - Unternehmerische Rechtskunde einschließlich der Vorschriften über die Preisausrichtung im Gastgewerbe und der Jugendschutzvorschriften
 - Steuerrecht
 - Arbeitsrecht
 - Lebensmittelhygiene
 - Unfallverhütung
 - Einschlägige Umweltschutzvorschriften
 - Hygiene
 
Durch die Anerkennung des schriftlichen Prüfungsteils kann man, wenn man das möchte, einen Teilbesuch im Rahmen des Vorbereitungskurses erwirken.
			
				Zielgruppe
			
								
		
						     Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Deutsch B2-Niveau.
						
			
				Voraussetzungen
			
								
		
						     Die Zulassung zur Prüfung bei vollendetem 18. Lebensjahr.
						
			
				Hinweis
			
								
		
						     Aufgrund der §§ 22 Abs. 1 und 352a Abs. 2 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 48/2003, wird verordnet: § 2. Die Prüfung für das reglementierte Gastgewerbe besteht aus 2 Modulen:
 
						
- Modul 1: Schriftliche Prüfung (§ 3)
 - Modul 2: Mündliche Prüfung (§ 5)
 
			
				Förderungsmöglichkeiten
			
						
						     		
		- Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (mit festgelegten Höchstbeträgen). Mehr dazu
 - Förderung von Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt wird zu 100 % vom Bund übernommen. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg mit 50 %, max. 2.200 Euro gefördert. Mehr dazu
 - Arbeitsmarktservice Salzburg: Das AMS bietet verschiedene Förderungen wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld an. Mehr dazu
 - Steuerliche Vorteile: Kurskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
 - Bildungskredit: Spezielle Bildungskredite decken Aus- und Weiterbildungskosten ab. Informationen gibt es bei Ihrer Bank.
 - Zinsfreie Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate kann er ohne zusätzliche Kosten in Raten bezahlt werden. Informieren Sie sich bei unserem Kundenservice.
 
			
				Downloads
			
				
				    
				
		
	Letzte Änderung: 30.10.2025