Ihre Vorteile im Überblick
Mit einer Registrierung bei myWIFI können Sie Ihre Kontaktdaten und Ihr Profil ändern und jederzeit einen Überblick über Ihre WIFI-Kurse und Prüfungsergebnisse abrufen.
LOGIN / REGISTRIERUNG
Erfolgreiche Absolvierung der Lehrabschlussprüfung im Bereich Einzelhandel auf dem Weg der ausnahmsweisen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung.
- Sie werden optimal auf die Lehrabschlussprüfung vorbereitet und vertiefen Ihr Wissen
- Sie können den Lehrgang berufsbegleitend absolvieren
- Sie tauschen sich im Kurs mit Kollegen aus
- Informationen zur Lehrabschlussprüfung
- Tipps für das Fachgespräch
- Geschäftsfall (Theoretische Prüfung)
- Projektarbeit
- Verkaufsgespräch und Kundenberatung
- Reklamationsbehandlung
- Verkaufsförderung und Warenpräsentation
- Warenbeschaffung
- Einzelhandels-Ausbildungsverordnung
- Angestellte des Einzelhandels, welche die Lehrabschlussprüfung im 2. Bildungsweg absolvieren möchten.
- Lehrlinge im 3. Lehrjahr, die eine intensive Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung in Anspruch nehmen wollen
- Für Wiederholer und Interessierte aus dem Einzelhandel
Die Fachkunde im Bereich der Textil- oder Lebensmittelbranche ist je nach angestrebtem Bereich im Selbststudium zu erlernen. Sie werden jedoch zu Beginn des Kurses mit den prüfungsrelevanten Büchern von uns ausgestattet.
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Salzburg, Julius-Raab-Platz 2, 5027 Salzburg
Frau Angelina Hofmann Tel. 0662/8888-476, E-Mail: ahofmann@wks.at
- Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (mit festgelegten Höchstbeträgen). Mehr dazu
- Förderung von Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt wird zu 100 % vom Bund übernommen. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg mit 50 %, max. 2.200 Euro gefördert. Mehr dazu
- Arbeitsmarktservice Salzburg: Das AMS bietet verschiedene Förderungen wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld an. Mehr dazu
- Steuerliche Vorteile: Kurskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
- Bildungskredit: Spezielle Bildungskredite decken Aus- und Weiterbildungskosten ab. Informationen gibt es bei Ihrer Bank.
- Zinsfreie Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate kann er ohne zusätzliche Kosten in Raten bezahlt werden. Informieren Sie sich bei unserem Kundenservice.
Letzte Änderung: 11.03.2026