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Für Sie als Absolvent der TU, der HTL sowie der Werkmeisterschule der Studien- bzw. Fachrichtung Elektrotechnik ist dieser Lehrgang die Voraussetzung für den Erwerb des Befähigungsnachweises für das Gewerbe der Elektrotechnik.
Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften als Voraussetzung für den Gewerbezugang
Ablegen der schriftlichen Prüfung über elektrotechnische Sicherheitsvorschriften als Teilvoraussetzung zur Erlangung des Befähigungsnachweises für das Gewerbe der Elektrotechniker (BGBl. 972/94).
Wirkungen des elektrischen Stroms auf den Menschen, Erste Hilfe bei Elektrounfällen - Stromausbreitung im Erdreich, Spannungstrichter, Erder, Schrittspannung - Fehlerspannung und Berührungsspannung, Potentialausgleich - Messung und Prüfung von Erdern - Leitungsschutz, Schmelzsicherungen, Leitungsschutzschalter - Elektrotechnikgesetz, ÖVE-Vorschriften, nationale und internationale elektrotechnische Sicherheitsvorschriften, Vorschriften über die Normalisierung und Typisierung (SNT-Vorschriften), Normen, Vorschriften über Unfallverhütung und Arbeitsschutz - elektronisches Prüfwesen - Errichtungsvorschriften für Niederspannungsanlagen (ausgenommen Schutzmaßnahmen) - Errichtungsvorschriften für Hochspannungsanlagen - Errichtungsvorschriften für Blitzschutzanlagen - Schutzmaßnahmen in den Niederspannungsanlagen (Schutzkleinspannung, Schutztrennung, Schutzisolierung, Schutzerdung, Nullung, Schutzleitungssystem, FI-Schutzschaltung, Prüfung der Schutzmaßnahmen, Reparatur von Geräten) - Praktische Übungen (Erdungsmessung, Bestimmung des spezifischen Erdungswiderstandes, Schleifenwiderstandsmessungen, Prüfung der FI-Schutzschaltung, Prüfung des Potentialausgleiches, Isolationswiderstandsmessungen)
Für Absolventen der Werkmeisterschule, HTL oder (Fach-) Hochschule, die den Zugang zum Gewerbe der Elektrotechnik anstreben. Ausbildung gemäß Elektrotechnikzugangs-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben. Anlage 1 der Elektrotechnikzugangsverordnung, BGBL. 2/41 aus 2003.
Personen, die die Befähigungsprüfung für das Gewerbe der Elektrotechnik ablegen möchten oder abgelegt haben und den Meisterkurs Elektrotechnik im WIFI Salzburg besucht haben, benötigen diesen Kurs nicht.
Sie erhalten die aktuelle TAEV mit den Ausführungsbestimmungen.
Mit FIT erhalten Sie speziell auf Ihr Unternehmen abgestimmte praxisorientierte Aus- und Weiterbildungsprogramme.
Sie können Themenschwerpunkte, Inhalte, Zeitpunkt und Ort des Trainings selbst definieren. Somit sparen Sie Zeit, Ressourcen und haben die Chance auf optimalen Bildungserfolg.
Klingt interessant?
Kontaktieren Sie Barbara Strobl für mehr Informationen zu Trainings, Coachings oder Workshops.
- Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (wobei Höchstbeträge festgelegt sind). Mehr Infos und Online-Förderantrag finden Sie in den Förderungsrichtlinien für den Bildungsscheck.
- Förderung für Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt übernimmt zu 100 % der Bund. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden bis 50 % , max. 2.200 Euro durch den Bildungsscheck des Landes Salzburg gefördert. Förderungsrichtlinien für den Bildungsscheck
- Steuervorteile: Kurskosten können bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Infos gibt es beim Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater.
- Bildungskredit: Spezielle Bildungsdarlehen decken Kosten für Aus- und Weiterbildungen. Infos erhalten Sie bei Ihrer Bank.
- Zinsenlose Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate, kann in Raten ohne Mehrkosten gezahlt werden. Infos beim WIFI Kundenservice unter 0662 8888-411.
- Arbeitsmarktservice Salzburg: Es gibt verschiedene Leistungen durch das AMS Salzburg, wie Aus- und Weiterbildungsbeihilfen, Weiterbildungsentgelt oder Bildungsteilzeit. Infos unter T +43 50 904540.
Letzte Änderung: 01.08.2024