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Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung für das Gastgewerbe
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Sie möchten ein Gastgewerbe eröffnen oder übernehmen?

Wir empfehlen folgende Vorgehensweise:
1. Nehmen Sie Kontakt mit dem Gewerbeamt Ihrer örtlichen Bezirksverwaltungsbehörde auf, um zu klären, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
2. Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsservice der Wirtschaftskammer zur Abklärung notwendiger Prüfungen/Nachweise.
3. Wählen Sie ihren Vorbereitungskurs aus unserem WIFI-Programm.

Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 128,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Abends
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 73061034
1.750,00 EUR Kursnummer: 73061034
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 128,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 73061044
1.750,00 EUR Kursnummer: 73061044
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 128,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 73061054
1.750,00 EUR Kursnummer: 73061054
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 128,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
Kursnummer: 73061014
Durchführungsgarantie
1.750,00 EUR Kursnummer: 73061014
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 128,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 73061064
1.750,00 EUR Kursnummer: 73061064
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 128,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 73061024
1.750,00 EUR Kursnummer: 73061024

Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung für das Gastgewerbe

Inhalte

Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung:

  • Finanzbuchhaltung
  • Kostenrechnung, Kalkulation und Controlling
  • Marketing und Management
  • Organisation
Vorbereitung auf die mündliche Prüfung:
  • Lebensmittelkunde (einschließlich Grundzüge der Ernährungslehre)
  • Küchen- und Lebensmittelkunde
  • Servier- und Getränkekunde
  • Logiskunde
  • Gewerberechtliche Vorschriften
  • Unternehmerische Rechtskunde einschließlich der Vorschriften über die Preisausrichtung im Gastgewerbe und der Jugendschutzvorschriften
  • Steuerrecht
  • Arbeitsrecht
  • Lebensmittelhygiene
  • Unfallverhütung
  • Einschlägige Umweltschutzvorschriften
Achtung! Ein Teilbesuch ist möglich, wenn Sie die schriftliche Prüfung durch einen entsprechenden Nachweis ersetzt bekommen. Dies entscheidet die Meisterprüfungsstelle, Frau Nadine Schädl, Tel.: 0662/8888-272, E-Mail: nschaedl@wks.at
Durch die Anerkennung des schriftlichen Prüfungsteils kann man, wenn man das möchte, einen Teilbesuch im Rahmen des Vorbereitungskurses erwirken.
Zielgruppe

Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Deutsch B2-Niveau.

Voraussetzungen

Die Zulassung zur Prüfung bei vollendetem 18. Lebensjahr.

Hinweis

Aufgrund der §§ 22 Abs. 1 und 352a Abs. 2 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 48/2003, wird verordnet: § 2. Die Prüfung für das reglementierte Gastgewerbe besteht aus 2 Modulen:

  • Modul 1: Schriftliche Prüfung (§ 3)
  • Modul 2: Mündliche Prüfung (§ 5)
Die Befähigungsprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung!

Förderungsmöglichkeiten

  • Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (mit festgelegten Höchstbeträgen). Mehr dazu
  • Förderung von Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt wird zu 100 % vom Bund übernommen. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg mit 50 %, max. 2.200 Euro gefördert. Mehr dazu
  • Arbeitsmarktservice Salzburg: Das AMS bietet verschiedene Förderungen wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld an. Mehr dazu
  • Steuerliche Vorteile: Kurskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
  • Bildungskredit: Spezielle Bildungskredite decken Aus- und Weiterbildungskosten ab. Informationen gibt es bei Ihrer Bank.
  • Zinsfreie Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate kann er ohne zusätzliche Kosten in Raten bezahlt werden. Informieren Sie sich bei unserem Kundenservice.
Zu den Fördertipps

Letzte Änderung: 26.09.2024