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Datenschutz ist ein Grundrecht, dass in der heutigen digitalen Zeit von entscheidender Bedeutung ist!
Deshalb werden in der EU-Datenschutz-Grundverordnung Pflichten für Unternehmen beschrieben.
In der WIFI-Ausbildung zum/zur Datenschutzbeauftragten beschäftigen Sie sich mit den rechtlichen Grundlagen und gesetzlichen Notwendigkeiten der EU-Datenschutz-Verordnung.
Bereiten Sie sich auf die EU-Datenschutz-Verordnung vor und erkennen Sie rechtzeitig Handlungsbedarf im Unternehmen!
Ausbildung zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten (DATB)
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Österreichisches Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) i.d.g.F. (Novelle 2014)
- EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Rolle, Aufgaben, Pflichten und Zuständigkeiten des/der Datenschutzbeauftragten
- Zuständigkeiten des/der Datenschutzbeauftragten
- Gesetzliche Prüfungsinstrumente
- Die neue Aufsichtsbehörde
- Aufbau eines Datenschutzmanagements nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Informationspflicht des Unternehmens
- Die Betroffenenrechte und die dazu notwendigen Prozesse
- Die Rechenschaftspflicht und ihre Umsetzung (Geschäftsführerhaftung)
- Verfahren zur Ermittlung von Datenschutz-Risiken und Schwachstellen
- Risikoanalyse und Datenschutz-Folgenabschätzung
- Der EU-DSGVO-Datenschutzstandard
- Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Privacy by Design und Privacy by Default
- Technischer Datenschutz und IT-Sicherheit
- Erstellung des Verfahrensverzeichnisses
- Vertraglicher Datenschutz
- Rollenkonzept und Nutzungsvereinbarung
- Entscheidungsträger:innen aus Wirtschaft, Behörden, öffentlichen Körperschaften, Kommunen und Institutionen
- Mitarbeiter:innen der Bereiche Datenverarbeitung, Datenschutz und IT-Sicherheit
- Mitarbeiter:innen der Rechts-, Revisions- und Controlling-Abteilung
- Personal- und Organsiationsverantwortliche
- Mitarbeiter:innen aus dem Gesundheitswesen
- Jeder, der Kundendaten sammelt und verarbeitet
Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Die Zertifizierungsprüfung ist extra zu buchen.
Bei positivem Abschluss erhalten Sie das Personenzertifikat zum/zur Datenschutzbeauftragten.
Das Personenzertifikat bestätigt den Standard nach der ÖNORM EN ISO/IEC 17024, damit erhalten Sie einen Kompetenznachweis nach internationalen Maßstäben.
Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig. Für die Verlängerung ist ein Auffrischungsseminar und ein Multiple-Choice-Test frühestens 2 Monate vor und spätestens bis 6 Monate nach Ablauf des Ausstellungsdatums zu absolvieren.
Informationen zum Zertifizierungsablauf erhalten Sie unter zertifizierung.wifi.at
Das Zertifikat zum/zur DATB der WIFI-Zertifizierungsstelle ist kein Beraterzertifikat im Rahmen der Aktion
KMU-DIGITAL.
Weitere interessante Kurse:
Dr. Christine Knecht-Kleber LL.M.
Rechtsanwältin IT- und MEDIENRECHT & zertifizierte Datenschutzexpertin (CIPP/E), Vorarlberg
Elmar Stimpfl, MAS
ITIL Expert certified for IT Service Management, Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (EU-DPO), Vorarlberg
"Ich möchte mich beim Team vom WIFI für die Ausrichtung bedanken. Vor allem bedanken möchte ich mich bei den beiden Vortragenden, die wirklich sehr gut waren und auf alle Fragen eingegangen sind! Danke!!" (23.10.2019)
"Beide Vortragende haben es sehr gut verstanden, die trockene Materie sehr praxisnahe zu übermitteln." (23.10.2019)
"Sehr guter Kurs. Perfektes Klima." (23.10.2019)
"Guter Kurs, tolle Trainer!" (18.04.2018)
"Herr Stimpfl ist ein hervorragender Vortragender. Nicht nur seine Persönlichkeit war für mich eine Bereicherung, sondern auch der unkonventionell geführte Vortrag hat zu mehr Verständnis für DSGVO geführt. Ich konnte die ganze Zeit konzentriert zuhören, es war nie langweilig oder uninteressant." (07.03.2018)
"Herr Stimpfl hat uns - was die Umsetzung der DSGVO betrifft - die Augen geöffnet und einen vernüftigen Zugang zum Thema geschaffen. Mein Fazit der Veranstaltung: "vom Kulturschock zur neuen Unternehmenskultur"." (07.03.2018)
"Ich kann nur sagen, ich habe einen guten Einblick in die Materie gewonnen und habe viel für die Praxis mitgenommen." (07.02.2018)
"An beide Vortragende ein großes Danke für die tolle Kursgestaltung und die interessanten Inputs!" (07.02.2018)
Wo finde ich mehr Informationen zum Datenschutzbeauftragten?
Auf der Seite der WKO finden Sie eine Zusammenfassung:
www.wko.at
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend?
Eine Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist für Unternehmen nur in folgenden Fällen vorgesehen, wenn
- die Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfanges und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen (z.B. Banken, Versicherungen, Kreditauskunfteien und Berufsdetektive).
- die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten besteht (z.B. Krankenanstalten).
Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?
Der Datenschutzbeauftragte hat jedenfalls die folgenden Aufgaben zu erfüllen:
- Die Unterrichtung und Beratung der Unternehmer und Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Pflichten nach dem Datenschutzrecht.
- Die Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und Strategien für den Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter.
- Beratungen – auf Anfrage - im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und der Überwachung ihrer Durchführung.
- Die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Anlaufstelle für diese.
Was passiert bei Missachtung der Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten?
Geldstrafen
Die Missachtung der Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist mit bis zu 10 Mio EUR oder 2 % des letztjährigen weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert.
- Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (mit festgelegten Höchstbeträgen). Mehr dazu
- Förderung von Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt wird zu 100 % vom Bund übernommen. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg mit 50 %, max. 2.200 Euro gefördert. Mehr dazu
- Arbeitsmarktservice Salzburg: Das AMS bietet verschiedene Förderungen wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld an. Mehr dazu
- Steuerliche Vorteile: Kurskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
- Bildungskredit: Spezielle Bildungskredite decken Aus- und Weiterbildungskosten ab. Informationen gibt es bei Ihrer Bank.
- Zinsfreie Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate kann er ohne zusätzliche Kosten in Raten bezahlt werden. Informieren Sie sich bei unserem Kundenservice.
Letzte Änderung: 25.07.2024