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CONTROLLING IN DER PRAXIS - Modul 7: Internes Rechnungswesen
Internes Rechnungswesen

Sie vertiefen Ihre Kenntnisse in der 'Kosten- und Leistungsrechnung' mit dem Schwerpunkt 'Gemein- und Fixkostenmanagement'. Mit Microsoft Excel erstellen Sie eine aussagekräftige Kostenrechnung mit einem Betriebsabrechnungsbogen.
Zeugnis
Ihr ausgewählter Termin
  • Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 40,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 74114016
    Tagsüber
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    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 74114016
    1.286,00 EUR Kursnummer: 74114016

CONTROLLING IN DER PRAXIS - Modul 7: Internes Rechnungswesen

Ihr Nutzen
Sie können,
  • die Grundzüge der Kosten- und Leistungsrechnung anwenden.
  • die Gemein- und Fixkosten durch den Einsatz von ERP-Systemen optimieren.
  • durch Benchmarketing laufend „besser“ werden.
  • die wesentlichen Basisinformationen über Ihre Controllingwerkzeuge, die IT (Informationssysteme, ERP-Systeme, MIS bzw. BI-Werkzeuge) umsetzen.

Inhalte
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Gemeinkosten- und Fixkostenmanagement
  • Break-Even-Analyse
  • Prozesskostenrechnung
  • Benchmarking
  • Betriebliche Informationswirtschaft

Bitte bringen Sie Ihren Laptop zu den Kurseinheiten mit!
Zielgruppe

Absolvent:innen der Controlling-Module 1-6

Voraussetzungen

Positiver Abschluss der Controlling-Module 1-6

Bitte bringen Sie Ihren Laptop zu den Kurseinheiten mit!

Förderungsmöglichkeiten
  • Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (mit festgelegten Höchstbeträgen). Mehr dazu
  • Förderung von Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt wird zu 100 % vom Bund übernommen. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden mit dem Bildungsscheck des Landes Salzburg mit 50 %, max. 2.200 Euro gefördert. Mehr dazu
  • Arbeitsmarktservice Salzburg: Das AMS bietet verschiedene Förderungen wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld an. Mehr dazu
  • Steuerliche Vorteile: Kurskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
  • Bildungskredit: Spezielle Bildungskredite decken Aus- und Weiterbildungskosten ab. Informationen gibt es bei Ihrer Bank.
  • Zinsfreie Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate kann er ohne zusätzliche Kosten in Raten bezahlt werden. Informieren Sie sich bei unserem Kundenservice.
Zu den Fördertipps

Letzte Änderung: 27.10.2026